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31.01.2018

Das kostet illegales Streaming

Auf dem Laptop oder Tablet Filme und Serien via Kinox, Movie4k und Co. streamen, ist sicherlich bequem, aber illegal. Wer auf ominösen Seiten streamt, muss mitunter tief in die Tasche greifen. Der Europäische Gerichtshof hat dazu ein richtungweisendes Urteil gefällt.

Ab wann ist Streamen illegal?

Es ist schon verlockend: die Lieblings-Serien und –Filme jederzeit, unbegrenzt und vor allem kostenlos streamen. Seiten wie Kinox, Movie4k und Vidbull machen es möglich. Aber: Das illegale Streamen auf diesen Portalen kann Folgen haben.

 

Doch ab wann bewegt man sich eigentlich im Bereich der Illegalität? Laut Experten muss man dabei zweierlei unterscheiden. „Bekannt sein dürfte mithin, dass der Tausch von Dateien über p2p-Netzwerke eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da der Nutzer hier die Dateien unbekannten Dritten ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zur Verfügung stellt“, erklärt Rechtsanwalt Ray Migge im Gespräch mit dem Online-Magazin TECHBOOK. „Bei dem Download über sogenannte 1-Klick-Hoster begibt sich der Nutzer in den Bereich der Illegalität, sobald offensichtlich ist, dass das Download-Angebot bei dem Hoster ohne Einwilligung des Rechteinhabers besteht.“ Davon kann man ausgehen, wenn es sich etwa um neue TV-Serien, Kinofilme oder Musik handelt.

 

Europäischer Gerichtshof macht Streamen offiziell illegal

Beim Streaming selbst handelt es sich lediglich um eine vorübergehende Speicherung. Die Daten werden nur kurzzeitig im Speicher des Nutzers abgelegt und nach der Nutzung zum Anschauen des Filmes oder Anhören einer Tonspur beziehungsweise spätestens mit Ausschalten des Geräts automatisch wieder gelöscht.

 

Nun hat der Europäische Gerichtshof sinngemäß entschieden, dass dieser Vorgang eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Besonders schwer belangt werden können diejenigen, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk einem Streaming-Dienst zur Verfügung stellen, also hochladen. Ohne entsprechende Berechtigung von dem Rechteinhaber könne das sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben, erklärt Rechtsanwalt Karsten Gulden gegenüber TECHBOOK.

 

„Derjenige, der eine Urheberrechtsverletzung begeht, kann abgemahnt werden“, erklärt Gulden. Aber: „Praktisch dürfte die Verfolgung nahezu unmöglich sein, da der Verstoß nach außen hin nicht sichtbar wird.“

 

Die Strafverfolgung in Theorie und Praxis

„Was Nutzer zumeist rettet, ist die schwierige Nachverfolgung des Downloads und Identifizierung des Nutzers“, erklärt Rechtsanwalt Ray Migge. Das Betrachten eines Streaming-Angebots sei nahezu unmöglich nachzuweisen.

 

Ein Urheber kann nur beschränkt den Verkehr zwischen Streaming-Angebot und Nutzer überwachen. Da keine Daten langfristig auf dem Computer bleiben, verschwinden beim Streaming auch sofort die Spuren. Bei Sharing-Programmen und Torrent-Diensten sieht das hingegen anders aus. Hier wird die IP-Adresse nach außen gegeben und kann durch eine Anfrage beim Provider schnell ermittelt werden.

 

Bis zu 400 Euro Strafe für illegales Streaming

Doch ist das harte Vorgehen gegen die Nutzer der richtige Weg? „Letzten Endes sollten sich meines Erachtens der EuGH und auch die nationalen Gesetzgeber in erster Linie darüber Gedanken machen, wie sie die Streaming-Anbieter in den Griff bekommen und nicht die Nutzer“, erklärt Gulden.

 

Dennoch sollte man vorsichtig sein. Denn sollte das Streaming nachgewiesen werden können, drohen dem Nutzer Abmahnungen. Gulden schätzt die Kosten dafür verhältnismäßig gering ein: „Summa summarum müsste der Abgemahnte wohl mit einem Betrag von 200 bis maximal 400 Euro rechnen (Anwaltskosten plus Schadensersatz), den er an den Rechteinhaber zahlen müsste.“

 

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