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30.10.2017

So nutzt man das Tablet im Ausland

Tablets sind mittlerweile zum ständgen Reisebegleiter geworden. Ob auf einer Dienstreise oder im Urlaub - der tragbare Computer ist vielseitig einsetzbar. Hier ein paar Tipps, mit denen das Tablet auch im Ausland effektiv genutzt werden kann.

Einen Surfstick nutzen

Wer ein Tablet besitzt, das kein UMTS- oder LTE-Modul enthält, sondern lediglich WLAN unterstützt, kann sich einen Surfstick besorgen. Dieser fungiert quasi als externes Mobilfunkmodul. Um solch einen Stick nutzen zu können, braucht das Tablet wiederum einen USB-Anschluss.

 

Alternativ zum Surfstick kann man über sein Smartphone auch einen HotSpot aufbauen. Per Tethering nutzt man so die Internet-Verbindung des Handys, das eine Verbindung mit dem Tablet aufnimmt, um diesem eine Internetverbindung über das Mobilfunknetz zu ermöglichen. Das Smartphone übernimmt in diesem Fall also die Rolle des Modems.

 

Ladekabel einstecken

Da die intensive Nutzung des Tablets stark am Akku zerrt, sollte man immer ein Ladekabel bei sich tragen und das Gerät, wann immer es möglich ist, an die Steckdose hängen. Das gilt natürlich auch für das Smartphone, wenn es für das Tethering zum Einsatz kommt.

 

Das Tablet als Navi und Entertainment-Gerät

Wer das Tablet im Urlaub zur Navigation nutzen möchte, sollte sogenannte Offlinekartern verwenden. Diese lädt man im Vorfeld – am besten im heimischen WLAN – herunter und kann diese anschließend ohne Internetverbindung aufrufen und nutzen.

 

Eine Karten-App ist beispielsweise CityMap2Go. Aber auch Google Maps stellt Karten offline zur Verfügung. Man muss sich im Vorfeld nur überlegen, welche Karten man braucht. Dasselbe gilt auch für Filme, Serien oder Musik. Am besten man lädt die entsprechenden Dateien zuhause herunter. Somit sind sie im Ausland sofort verfügbar. Das spart Datenvolumen, Zeit und Geld. 

 

Die Vorteile eines VPN-Tunnels

Wer in einem öffentlichen WLAN (Café, Restaurant, Bahnhof, etc.) surft, sollte sich einen VPN-Tunnel installieren. Ein VPN steht für Vitual Private Network und ermöglicht eine verschlüsselte und sichere  Verbindung. Tunnebear ist beispielsweise ein solcher VPN-Anbieter, der eine bestimmte Menge Datenvolumen kostenlos bereitstellt.

 

Roaming in der EU

Im Mobilfunkbereich steht der Begriff Roaming für die Smartphone- und Tablet-Nutzung im Ausland. Roaming ermöglicht somit die Möglichkeit, über ein anderes Netz als das Heimnetz telefonieren, simsen und surfen zu können.

 

Seit Mitte Juni 2017 können Smartphone- und Tablet-Nutzer ohne zusätzliche Kosten im europäischen Ausland mobil telefonieren, simsen und im Internet surfen. Im April 2016 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten zu einem "Roam-Like-At-Home-Prinzip" entschlossen. Das bedeutet: Mobilfunk-Kunden können ihren gebuchten Vertrag im EU-Ausland zu denselben Konditionen nutzen wie hierzulande. 

 

Wer also für sein Tablet einen Datentarif gebucht hat, kann das Volumen auch im EU-Ausland nutzen. Dasselbe gilt für Prepaid-Kunden, die ein Paket gebucht haben, das monatlich abgerechnet wird.

 

Wichtig zu wissen: Beim neuen kostenlosen EU-Roaming hat der Kunde die freie Netzwahl. Der heimische Mobilfunkanbieter hat zwar in den EU-Ländern Partnernetze, mit denen er kooperiert und die standardmäßig auch für Roaming verwendet werden. Aber: Das bevorzugte Partnernetz ist nicht immer das beste Netz. Somit hat der Kunde laut EU-Roaming-Verordnung ein Recht auf die Nutzung aller Netze. Der Tablet-Nutzer kann also in seinem Gerät manuell ein beliebiges anderes Netz auswählen und einstellen – zum Beispiel wenn dieses Netz eine bessere Abdeckung oder LTE bietet.

 

Für diese Länder gilt die EU-Regelung:

 

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Island

Italien

Kroatien

Lettland

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Malta

Norwegen

Niederlande

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Slowakei

Slowenien

Spanien

Schweden

Tschechische Republik

Ungarn

Vereinigtes Königreich

Zypern

 

 

Die neuen Regeln gelten also für die 28 EU-Staaten sowie für Island, Liechtenstein und Norwegen.

In Albanien, den Britischen Kanalinseln (Guernsey und Jersey), der Isle of Man, im Kosovo, in Mazedonien, Monaco, San Marino, der Schweiz, Serbien und der Türkei müssen weiterhin Roaming-Gebühren gezahlt werden. Das gilt natürlich auch für Länder in Amerika, Asien, Afrika oder für Australien. Zudem gilt die Verordnung nicht auf Fähren, Schiffen und in Flugzeugen (auch innerhalb der EU).

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